Kryptowährung in der Steuererklärung

Beim Verkauf von Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum oder Litecoin, stellt sich die Frage, ob und wie Gewinne in einer Steuererklärung zu berücksichtigen sind. Wie Bitcoins und Co. in einer Steuer-Erklärung zu berücksichtigen sein könnten, diskutieren wir hier.

Bei einem privaten Verkauf von einer Kryptowährung, kann es zu einem Gewinn kommen. Angenommen ihr habt 2017 eine Bitcoin für 15.000 Euro gekauft und habt sie 2021 für 50.000 Euro verkauft. Damit habt ihr einen Gewinn von 35.000 Euro erzielt. Hier ist nun die Frage, wie dieser in der Steuererklärung für das Jahr 2021 berücksichtigt werden muss.

Wir sprechen hier nur von der Berücksichtigung der Einkommenssteuer. Das Gesetz, das diese Steuer hauptsächlich regelt ist das Einkommenssteuergesetz, kurz EStG. In den § 13ff. EStG sind die einzelnen Einkunftsarten aufgelistet, beispielsweise ein Gewerbebetrieb, selbständige oder nichtselbständige Arbeit. Zum einen könnte natürlich ein gewerblicher Handel vorliegen, dies kann nicht generell beantwortet werden und sollte mit einem Steuerberater geklärt werden.

Soweit aber kein gewerblicher Handel vorliegt, passt lediglich die Einkunftsart der sonstigen Einkünfte zum Bitcoin-Handel. Bisher kann man nicht annehmen, dass Kryptowährungen wie Aktien oder andere Kapitalanlagen zu berücksichtigen sind, da hier der Wortlaut des Gesetzes nicht passt.

Somit bleibt nur ein privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG. Dies ist also die Rechtsgrundlage, wenn es darum geht, wie solche Crypto-Geschäfte in der Steuererklärung angegeben werden müssen. In den nächsten Beiträgen werden wir weitere Seiten dieser Norm beleuchten!

Disclaimer: Dies ist keine Steuerberatung. Im Einzelfall sollten Sie bei steuerlichen Fragen einen Steuerberater kontaktieren. Alle Angaben ohne Gewähr.

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