Staking und Steuern in Deutschland
Der Verkauf von Bitcoin und Co. ist schon seit einigen Jahren ein Thema bei Steuererklärungen. Ein neues Thema hingegen ist das sogenannte Krypto-Staking, das erst in den letzten Monaten breite Bekanntheit erlangte. Hier geben wir euch ein Beispiel wie Staking in Deutschland wohl steuerlich berücksichtigt werden könnte, ob es eine Freigrenze gibt und viel mehr.
Was ist Staking überhaupt? Staking ist kurzgesagt eine Möglichkeit seine Kryptowährungen zu vermehren. Man könnte also sagen es ist eine Art Zins oder eben eine Belohnung. Bitcoin als wohl bekannteste Cryptowährung setzt auf das sogenannte Proof-of-Work (PoW). Neue Bitcoin werden durch umfangreiche mathematische Aufgaben erzeugt. Der dadurch hervorgerufene hohe Stromverbrauch ist schon länger Bestandteil von Diskussionen, so soll Bitcoin mehr Strom als Neuseeland und Belgien zusammen verbrauchen und damit auch dem Klima schaden.
Hier kommt das sogenannte Proof-of-Stake (PoS) ins Spiel. Das aufwändige Berechnen der Miner entfällt hier, wodurch der hohe Stromverbrauch wegfällt. Hier wird die Korrektheit von Transaktionen in der Blockchain dadurch verifiziert, dass bestimmte Personen bzw. Wallets eine bestimmte Anzahl an Kryptowährung halten. Diese verifizieren also die Transaktionen und erhalten dafür eine Prämie bzw. ein passives Einkommen. Das ist der Staking-Reward. Als wohl größte und bekannteste Kryptowährung auf dem Gebiet, stellt Ethereum 2.0 auf Proof-of-Stake um. Schon jetzt können Halter von Ethereum über Staking-Pools wie Rocketpool oder auch über Kryptobörsen wie z. B. Kraken, Binance, Coinbase und Crypto.com Ethereum staken und damit Rewards erhalten. Die Börsen versprechen beispielsweise einen jährlichen Ertrag von 4 – 7%. Im Einzelfall kann es natürlich auch höher oder niedriger liegen. Als kleines Beispiel bekommt ihr also für das Staking von 1 ETH innerhalb eines Jahres bei 5% 0,05 ETH als Staking-Reward. Bei dem aktuellen Ethereum-Kurs von circa 4.000 Euro, handelt es sich hier immerhin um einen Reward von 200 Euro.
Staking ist aber nicht nur bei Ethereum eine Möglichkeit. Verschiedene Kryptowährungen und Börsen bieten die verschiedensten Währungen und Staking-Rewards an. Als Beispiel sei Polkadot, Kusama, Cardano, Flow, Solana, Cosmos oder Tezos genannt. Börsen wie Binance bieten auch an ihre eigene Währung wie die Binance Coin (BNB) zu staken oder Crypto.com beispielsweise die eigene Währung CRO. Teilweise ist es auch möglich Stablecoins wie Tether oder DAI zu staken. Auch hier sind je nach Anbieter, Art des Stakings und Währung bis zu 10% im Jahr an Rewards möglich. Hier stellt sich die Frage, wie dieses Geld in der Steuerklärung steuerlich berücksichtigt werden könnte.
Wie schon bei der steuerlichen Berücksichtigung von Bitcoin-Verkäufen, sollte zunächst geprüft werden, ob es sich um eine gewerbliche Einnahme handelt, nach § 15 Abs. 2 EStG. Dies sollte mit einem Steuerberater abgeklärt werden. Das Bundesministerium der Finanzen hat in einem Entwurf dargestellt, dass dies vom Umfang im Einzelfall anhängt (Rn. 73). Wenn kein Gewerbebetrieb gegeben ist und die Kryptowährung auch nicht zu einem Betriebsvermögen gehört, könnte der Staking-Reward wie folgt zu berücksichtigen sein:
Man könnte annehmen, dass es sich um eine Einkunft aus sonstigen Leistungen gem. § 22 Nr. 3 EStG handelt. Hiernach kann jedes Tun, Dulden oder Unterlassen steuerpflichtig sein. Da der Inhaber der Krypto-Währung seine Währung zu Netzwerkstabilität etc. zur Verfügung stellt und dafür eine Belohnung erhält, kann dies unter die Norm fallen. Dies führt dazu, dass es auch eine Freigrenze gibt, die im § 22 Nr. 3 S. 2 EStG genannt ist, nämlich 256 Euro. Diese Ansicht findet sich auch im oben genannten Entwurf des Bundesministeriums der Finanzen.
Umstrittener ist dagegen, was bei einem Verkauf der Rewards gilt. Was liegt also vor, wenn ich die Staking-Rewards verkaufe? Damit beschäftigen wir uns in einem weiteren Artikel.
Disclaimer: Dies ist keine Steuerberatung. Im Einzelfall sollten Sie bei steuerlichen Fragen einen Steuerberater kontaktieren. Alle Angaben ohne Gewähr.
Hallo,
was ist wenn die Kryptowährung beim staken noch keinen Wert hat, weil sie zum Beispiel noch nicht handelbar ist und später beim Verkauf einen Wert hat. Muss ich die Währung dann verkaufen versteuern? Wenn ja mit was gebe ich das dann an?