Crypto Airdrops und Steuern
Bei einem sogenannten Airdrop wird eine neue Kryptowährung an neue Nutzer verteilt. Beispielsweise kann die Währung per Zufall an Nutzer verteilt werden oder man erhält einen Airdrop eines neuen Token, wenn man die Crypto-Währung-App genutzt hat. Manchmal werden neue Token auch an Nutzer verteilt, die bereits eine bestimmte Währung wie Ethereum halten. Die Airdrops können manchmal wertlos sein, es gibt aber auch Fälle, in denen die Airdrops eine schöne hohe Summe ausmachen. Bei Uniswap wurden beispielsweise an jeden Nutzer der Plattform 400 UNI-Token verteilt, die schon zu diesem Zeitpunkt ca. 1.000 US-Dollar wert waren. Derzeit ist auch im Gespräch, dass Metamask einen riesigen Airdrop von MASK-Token plant. Wie sieht es steuerlich aus, wenn ein Nutzer kostenlose Token oder Kryptowährungen erhält?
Wie schon öfter in unseren Artikeln sollte zunächst geprüft werden, ob die Token zu einem Betriebsvermögen gehören. Wenn dies nicht der Fall ist, könnte es sich einkommensteuerrechtlich nur um eine sonstige Leistung nach § 22 Nr. 3 EStG handeln.
Hierfür ist zunächst eine Unterscheidung zu treffen: Das Entwurfschreiben des Bundesfinanzministeriums zur Besteuerung von virtuellen Währungen und Token gibt hier Aufschluss. Es gibt wie oben bereits erwähnt, verschiedene Arten von Airdrops. Das Bundesfinanzministerium nennt hier die Möglichkeit kostenlos Token zu bekommen, da man Daten von sich angibt. In einem solchen Fall wäre nach der Ansicht des Schreibens eine sonstige Leistung nach § 22 Nr. 3 EStG gegeben, mit der Konsequenz, dass die erhaltenen Token mit dem jeweiligen Zeitwert des Erwerbs versteuert werden müssen. Auch hier sollte jedoch auf den Satz 2 hingewiesen werden, dass solche Einkünfte nicht einkommensteuerpflichtig sind, wenn sie weniger als 256 Euro im Kalenderjahr betragen haben. Sobald für den Airdrop also irgendeine Leistung vollbracht wird, kann eine steuerrechtliche Relevanz des Airdrops gegeben sein. Darunter kann man womöglich auch schon das Lösen eines Captchas oder das Absenden eines Tweets verstehen. Das sollte der Airdrop-Empfänger stets berücksichtigen.
Fraglich ist jedoch, wie es bei „zufälligen“ Airdrops ist. Hier ist anzunehmen, dass eine Schenkung vorliegt, wodurch die steuerrechtlichen Vorschriften zu Schenkungen Anwendung finden.
Disclaimer: Dies ist keine Steuerberatung. Im Einzelfall sollten Sie bei steuerlichen Fragen einen Steuerberater kontaktieren. Alle Angaben ohne Gewähr.